Versicherung zahlen erst nach Eingang eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags.
Der Urlaub oder die Reise soll nicht unterbrochen werden.
Gutachter sind nicht vor Ort, Werften brauchen lange für einen Kostenvoranschlag.
Ein Schaden im Urlaub ist für Yachteigner stressig
Wir lösen genau dieses Problem - schnell, zuverlässig und ohne Kosten für Sie.*
*Kosten werden meist von der Versicherung des Gegners getragen im Haftpflichtfall.
Unsere Lösung
Mit unserem Remote-Gutachten sichern Sie Beweise und erhalten eine professionelle Einschätzung – auch wenn Sie tausende Seemeilen von zu Hause entfernt sind.
Schnell & Unabhängig
Wir reagieren sofort – Ihre Reise kann weitergehen.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Antwort von uns.
Recherche
Wir recherchieren aktuelle Ersatzteilpreise und kalkulieren Material- sowie Arbeitskosten.
So erhält Ihre Versicherung eine fundierte, nachvollziehbare Grundlage für die Regulierung.
Anerkannt bei Versicherungen
Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie den Anforderungen deutscher Versicherer entsprechen.
Klare Dokumentation, fachlich korrekt – damit Ihre Ansprüche nicht an Formalien scheitern.
Volle Transparenz
Fixpreis für das Remote-Gutachten: 350 € brutto.
Bei komplexeren Schäden erhalten Sie vorab ein Angebot – ohne versteckte Kosten.
01
Formular ausfüllen
Schadenbeschreibung ehrlich beantworten.
02
Schadenfotos hochladen
Machen Sie Aufnahmen aller Schäden und laden Sie hoch.
03
Schadenmeldung absenden
Senden Sie das Formular einfach an uns.
04
Antwort innerhalb von 24h
Sie werden von einem der Gutachter über den Erhalt Ihrer Meldung innerhalb von einem Werktag informiert.
05
Gutachten innerhalb von 72h
Sie erhalten das Gutachten per Mail innerhalb von 3 Werktagen (sollte der Schaden komplexer sein, melden wir uns bei Ihnen).
350 Euro
Die Kosten für das Gutachten sind 350 Euro brutto.
Sollten die Schäden oder Recherche komplexer werden, informieren wir Sie vorab mit einem Angebot.
Wer zahlt?
Die Gegner-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Gutachter – solange der Schaden nicht nur ein Bagatellschaden ist. Sie dürfen einen unabhängigen Gutachter beauftragen – selbst wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen stellt. Die Haftpflichtversicherung muss die Kosten übernehmen, sofern der Schaden angemessen geschätzt wird.
Trotzdem stellen wir die Rechnung auf Sie aus, genauso wie die Rechnung einer Werft auf Sie ausgestellt wird.
Remote-Gutachten
Sorgenfreie Schadenabwicklung mit Navitaiz!
navitaiz marine surveyors & consultants
Schadenmeldung
Unser Büro für Fern-Gutachten
Ziegelhofstraße 124, 26121 Oldenburg